Katrins Häppchen Factory "Fingerfood für jedermann" 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von "Katrins Häppchen Factory"

(nachfolgend "Caterer" genannt)


1. Vorrang

Der Caterer liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsvereinbarung. Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegen-über nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.


2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt dann Zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot innerhalb der Optionsfrist schriftlich bestätigt (E-Mail). Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten für die von Katrins Häppchen Factory angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.


3. Lieferung / Lieferbedingungen

Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Liefer-adresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten Kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Für Verspätung und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.


4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

Die Preise verstehen sich exklusive oder inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wie im Angebot/ Vertrag angegeben. Der Caterer ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen. Der Rechnungs-betrag, nach Erhalt der Rechnung per Post oder E-Mail, ist sofort rein Netto vom Kunden zu bezahlen. Bei Firmenkunden können abweichende Zahlungsziele vereinbart werden. Bei Überziehung der Zahlungsfrist erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 70% des Auftragsvolumens, zahlbar spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung, zu erbitten. Nach schriftlicher Angebotszusage hat der Kunde das Recht, das Angebot jederzeit, jedoch bis maximal zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, anpassen zu lassen. Die Anzahl der Änderungen des Gesamtangebots belaufen sich auf zwei Anpassungen, schriftlich oder mündlich. Aber der dritten Änderung des Gesamtangebots belaufen sich die Koste n auf 30,00 € je Änderung. Diese werden mit der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt.


5. Mängel

Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

 


6. Schadensersatzpflicht des Kunden

Sofern die Ware nicht auf Einweggeschirr (außer Haus Lieferservice) geliefert wird, trägt der Kunde die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment (Geschirr, Chaffing Dishes, Technik etc.), die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des bereitgestellten/ gemieteten Equipments. Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen. Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen: Stornierung nur schriftlich! Bitte beachten Sie folgende Kosten bei Stornierung.


bis zu 15 Personen

• kostenfrei stornierbar bis 7 Tage vor Catering
• 6 - 0 Tage vor Catering werden 90 % vom geplanten Umsatz berechnet.


 ab 16 Personen

• bis 21 Tage vor Catering kostenfrei stornierbar
• 20 - 7 Tage vor Catering werden 50 % vom geplanten Umsatz berechnet
• 6 - 0 Tage vor Catering werden 90 % vom geplanten Umsatz berechnet.

Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Geht der Caterer für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehenden Kosten zu ersetzen.

 


7. Austauschrecht

Der Caterer ist berechtigt, die im Sortiment aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese zurzeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

 


8. Termine

Bei sämtlicher Bestellung benötigt der Caterer mindestens 7 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Die dem Caterer dann als verbindlich gemeldete Anzahl dient als Abrechnungsgrundlage.

 


9. Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.

 


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Möhnesee als vereinbart. Gerichtsstand ist Soest/NRW.

 


 



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